Eigentum
Eigentum in Indonesien für Ausländer: eine simple und solide Konstruktion
In Indonesien ist es für Ausländer unmöglich Grund zu besitzen. Jedenfalls, bis jetzt! Es wäre möglich, dass diese Situation sich in naher Zukunft ändern wird. Die Behörden nehmen hierfür eine immer mehr flexible Haltung an, unter Druck des IMFs und der internationalen Politik. Sie müssen es zeitweilig mit einem juristisch sehr starken Vertrag auskommen, der Ihnen den Schutz bieten kann, der Sie normalerweise von einem gesetzlichen Eigentum bekommen. Der Vorteil dieser Konstruktion ist, dass Sie beim Ankauf nicht die übliche 5% Grunderwerbssteuer zahlen müssen. Ein anderer Vorteil ist die sehr einfache Anpassung im Vertrag, falls Sie mit mehreren Personen die Villa kaufen oder verkaufen möchten.

In Indonesien muss der Grund auf Name eines Indonesiers registriert werden. Wir haben seit Jahren Geschäftskontakt mit einem Namengeber und er hat uns bereits bewiesen, dass er 100% zuverlässig ist. Für Sie meint das natürlich nichts, deshalb bieten wir Ihnen eine juristische Konstruktion an mit einem Maximum an Schutz. Die Konstruktion umfasst 4 Akten, die eine Vereinbarung, aber auch eine Zusammenarbeit beschreiben. Für das indonesische Gesetz ist es wichtig, dass es ein Gleichgewicht gibt zwischen beiden Parteien. Der Namengeber erweist Ihnen einen Dienst und Sie erbringen eine Gegenleistung, nämlich zahlen. Sie zahlen ihm 200.000 Rupiah pro Monat für den juristischen Schutz Ihres Eigentums, der er leistet. Damit ist laut des indonesischen Begriffs ein Gleichgewicht kreiert.
Akten
Die 4 Akten bedeuten Folgendes:
Akte 1 Beschreibt, dass der Ausländer dem Indonesier Geld gibt, so dass er Grund mit darauf einem Haus kaufen kann. Der Indonesier gibt dem Niederländer das Haus freiwillig über und so darf der Niederländer die Wohnung benutzen. Der Indonesier ist Eigentümer des Hauses und muss sich also auch ein bisschen kümmern hierüber. Post in Zusammenhang mit dem Grund und dem Haus kommt via ihn bei Ihnen an. Auch Rechnungen für Elektrizität und Wasser werden zum Indonesier geschickt. Dafür bekommt er eine Vergütung, wie oben schon gesagt. Er bekommt außerdem 2.000,- Euro beim eventuellen Verkauf. Weiter wird in dieser Akte auch beschrieben, dass der Indonesier Ihnen im Voraus Zustimmung gibt für Verkauf, Vermietung und eventuellen Umbau der Villa. In dieser Akte wird auch geregelt wie dieser Vertrag übergeht auf eventuellen Erben und, dass die Kosten für Wasser, Elektrizität und Steuer in Bezug auf Immobilien durch den Niederländer gezahlt werden müssen.
Akte 2 Hierin wird der Verkauf der Wohnung im Voraus und ins Detail geregelt und gibt der Indonesier dem Niederländer ausdrückliche Zustimmung für den Verkauf.
Akte 3 hierin wird noch einmal ausdrückliche Zustimmung am Niederländer gegeben, dass er die Wohnung vermieten darf.
Akte 4 Diese Akte regelt, falls es möglich geworden ist als Niederländer Eigentümer zu werden, dass der Indonesier sich jetzt schon dazu verpflichtet hieran mitzuarbeiten und falls die Gesetze zu Ihren Ungunsten ändern würden, dass die Vereinbarung mit dem Indonesier umgesetzt wird in einen Mietvertrag mit Frist von 25 Jahren und automatischer Verlängerung von 25 Jahren. Wonach es aufs Neue verlängert wird usw. Falls Sie einen anderen Indonesischen Partner wünschen und den Vertrag lösen möchten, ist das möglich, aber Sie sind dazu verpflichtet den Indonesier zu entschädigen, indem Sie die monatliche 25-jährig lange Zulage auf einmal zahlen müssen. Sie behüten sich damit auch vor einer zu großen Übereignung des Mehrwerts während des Verkaufs, diese kann jedenfalls nicht größer sein als den Preis der Lösung des Vertrags.


